Gemeinde Wiesendangen

Einführung kommunaler Mehrwertausgleich (BZO-Teilrevision)

Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) bestimmt, dass planungsbedingt Mehr- und Minderwerte ausgeglichen werden und die Kantone hierfür Mindestvorgaben erlassen müssen. Das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) wurde trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Gemeinden haben nun den Auftrag, ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) anzupassen.

Die Gemeinde Wiesendangen möchte eine kommunale Mehrwertabgabe erheben und passt daher die BZO entsprechend an. Mit der Teilrevision soll die kommunale Abgabe von Mehrwerten geregelt werden, die sich aufgrund von planerischen Vorteilen infolge von Auf- und Umzonungen, Gestaltungsplänen und Sonderbauvorschriften ergeben. Das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz wurde in die Nutzungsplanung überführt und somit kommunal verankert. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um zukünftig einen Ausgleich von Mehrwerten, die bei Um- und Aufzonungen oder bei Gestaltungsplänen entstehen, vorzunehmen.

Ort Wiesendangen ZH
Zeitraum 2021–2022
Auftraggeberin Gemeinde Wiesendangen

Kommunaler Mehrwertausgleich (Bildquelle: Amt für Raumentwicklung ZH)

Inkrafttreten der BZO-Teilrevision

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wurde von der Baudirektion mit Verfügung vom 3. Oktober 2022 genehmigt und trat am 17. Dezember 2022 in Kraft.